KOSTENÜBERNAHME
Alles gut geregelt
Das Parksanatorium Aulendorf ist ein Vertragshaus der Deutschen Rentenversicherung Bund für Heilverfahren und Anschlussheilbehandlungen.
Von privaten Krankenversicherungen ist das Parksanatorium Aulendorf als „gemischte Krankenanstalt“ anerkannt. Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen behandeln wir gemäß eines Versorgungsvertrages nach § 111 Abs. 2 SGB V selbstverständlich ebenfalls in unserem Hause.
Mehr als gut versorgt.
Individuell behandelt.
Ihre gesetzliche Renten- bzw. Krankenversicherung oder Ihr privater Kostenträger und ggf. die Beihilfestelle erteilen uns eine Kostenzusage für Ihren Rehabilitationsaufenthalt. Der Kostenträger trifft die Wahl der Klinik unter Berücksichtigung Ihres angegebenen Wunsches.
Sollte Ihr Rehabilitationsantrag abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Häufig folgt auf einen Widerspruch Ihrerseits letztlich doch die Genehmigung der Maßnahme durch Ihren Kostenträger.
Gleiches gilt für den Fall, dass Sie mit der vorgeschlagenen Rehabilitationseinrichtung nicht einverstanden sind. Bitten Sie schriftlich unter Hinweis auf das gesetzliche Wunsch- und Wahlrecht um eine nachträgliche Anmeldung in der Klinik Ihrer Wahl.
Die Inanspruchnahme der Rehabilitationsleistung ist gegebenenfalls mit einer Zuzahlung verbunden.
Im Falle der Gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt die Zuzahlung vor Ort in unserer Einrichtung. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund muss die Zuzahlung direkt an den Kostenträger gezahlt werden. In diesem Fall erhalten Sie nach Beendigung der Leistung zur medizinischen Rehabilitation von der Deutschen Rentenversicherung Bund einen Bescheid.
Sollten Sie noch weitere Fragen zu Ihrer Kostenübernahme bzw. zum Widerspruchsverfahren haben, wenden Sie sich bitte an unsere Patientenverwaltung:
Silke Schulze
Telefon + 49 (0) 7525 93-1521
i n f o @ p a r k s a n a t o r i u m - a u l e n d o r f . d e
Petra Bechter-Kielkopf
Telefon + 49 (0) 7525 93-1523
i n f o @ p a r k s a n a t o r i u m - a u l e n d o r f . d e
Ljubica Schmid
Telefon + 49 (0) 7525 93-1523 oder -1521
i n f o @ p a r k s a n a t o r i u m - a u l e n d o r f . d e
Bitte teilen Sie keine persönlichen und medizinischen Daten per Email mit! Bitte nehmen Sie unsere Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis.
Mehr als gut versorgt.
Individuell behandelt.
Ihre gesetzliche Renten- bzw. Krankenversicherung oder Ihr privater Kostenträger und ggf. die Beihilfestelle erteilen uns eine Kostenzusage für Ihren Rehabilitationsaufenthalt. Der Kostenträger trifft die Wahl der Klinik unter Berücksichtigung Ihres angegebenen Wunsches.
Widerspruch bei Ablehnung
Sollte Ihr Rehabilitationsantrag abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Häufig folgt auf einen Widerspruch Ihrerseits letztlich doch die Genehmigung der Maßnahme durch Ihren Kostenträger.
Gleiches gilt für den Fall, dass Sie mit der vorgeschlagenen Rehabilitationseinrichtung nicht einverstanden sind. Bitten Sie schriftlich unter Hinweis auf das gesetzliche Wunsch- und Wahlrecht um eine nachträgliche Anmeldung in der Klinik Ihrer Wahl.
Gesetzliche Zuzahlung
Die Inanspruchnahme der Rehabilitationsleistung ist gegebenenfalls mit einer Zuzahlung verbunden.
Im Falle der Gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt die Zuzahlung vor Ort in unserer Einrichtung. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund muss die Zuzahlung direkt an den Kostenträger gezahlt werden. In diesem Fall erhalten Sie nach Beendigung der Leistung zur medizinischen Rehabilitation von der Deutschen Rentenversicherung Bund einen Bescheid.
Kontakt
Sollten Sie noch weitere Fragen zu Ihrer Kostenübernahme bzw. zum Widerspruchsverfahren haben, wenden Sie sich bitte an unsere Patientenverwaltung:
Silke Schulze
Telefon + 49 (0) 7525 93-1521
i n f o @ p a r k s a n a t o r i u m - a u l e n d o r f . d e
Petra Bechter-Kielkopf
Telefon + 49 (0) 7525 93-1523
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Ljubica Schmid
Telefon + 49 (0) 7525 93-1523 oder -1521
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